Eine Politik ohne Herz! Symbolpolitik auf dem Rücken der Vulnerabelsten
Mit seiner Entscheidung das Bettelverbot der Stadt Luxemburg zu akzeptieren, zeigt nach dem Schöffenrat der Stadt Luxemburg, nun auch die neue CSV-DP Regierung ihr eiskaltes Gesicht einer repressiven Politik, die auf dem Rücken der Schwächsten unserer Gesellschaft ausgetragen wird.
CSV und DP schränken dadurch Grundfreiheiten ein und ignorieren juristische Normen. Die “mendicité simple” wurde bekanntlich 2018 aus dem Strafrecht gestrichen und 2021 in einem Urteil des Menschenrechtsgerichtshof als konträr zur Menschrechtskonvention bestätigt[1].
Zudem bleibt unklar, wie die Polizei dieses Verbot nun konkret umsetzen soll. Wie soll z.B. ohne Beisein der Polizei bewiesen werden, dass eine Person tatsächlich bettelt und sich nicht einfach nur im öffentlichen Raum aufhält? Konflikte und Probleme bei der Umsetzung sind hier also vorprogrammiert.
Auch stellt das Verbot der Bettelei keine strukturelle Lösung für das Armuts- und Obdachlosigkeitsproblem in der Hauptstadt dar. Statt Symbolpolitik auf dem Rücken der Vulnerabelsten braucht es deshalb einen ganzheitlichen und präventiven Ansatz, u.a. über einen massiven Ausbau des „Housing First“-Angebots. Nicht Arme und Obdachlose sind das Problem, sondern Armut und Obdachlosigkeit.
Das Problem der organisierten Bettelei muss selbstverständlich ernst genommen werden. Das Gemeinde-Reglement verbietet allerdings bereits seit Längerem das bandenmäßige Betteln in der Hauptstadt. In den vergangenen drei Jahren wurden landesweit laut Polizei und Justiz zwischen 12 (2019) und 42 (2020) Fälle notiert, und höchstens 5 in einer Gemeinde[2]. Polizei und Justiz können bereits heute auch ohne allgemeines Bettelverbot handeln, so wie der Rechtsstaat dies vorsieht.
Pressemitteilung déi gréng Stad Lëtzebuerg, 12.12.2023
[1] Cour européenne des droits de l’Homme, Affaire Lacatus v. Suisse, https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-207377
[2] Gemeinsam Äntwert vun der Madamm Sam Tanson, Justizminister an vum Här Henri Kox, Minister fir bannenzeg Sécherheet, op d’parlamentaresch Fro n°7443 vum 6.2.2023
