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Stad Lëtzebuerg

Städtische Schnellteststationen einrichten!

Wenn die Abgeordnetenkammer heute das neue Covid-Gesetz stimmt, werden ab Sonntag weitere Lockerungen im Horeca-Gewerbe eintreten. So werden die Innenräume der Gastronomie wieder der Öffentlichkeit zugänglich, vorausgesetzt ein zertifizierter negativer Schnelltest liegt vor oder es wird vor Ort ein Selbsttest durchgeführt.

Bereits Ende März haben déi gréng Stad Lëtzebuerg die Stadt Luxemburg aufgefordert, Covid-Schnellteststationen in der Stadt Luxemburg einzurichten, um so mehr Sicherheit für Bürger.innen in der Stadt zu gewährleisten und den Handel sowie das Gastgewerbe zu unterstützen.

Mit dem neuen Gesetz werden zertifizierte Covid-Schnellteststationen der Stadt Luxemburg nun umso wichtiger. Durch stadteigene Teststationen an mehreren strategischen Stellen in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel können die Bürgerinnen und Bürger in Sicherheit von den neuen Freiheiten profitieren. Desweiteren kann die Stadt auf diesem Weg dazu beitragen, den stark von der Krise betroffenen Horeca-Sektor beim Testangebot zu entlasten.

Vor diesem Hintergrund fordern déi gréng Stad Lëtzebuerg den Schöffenrat erneut dazu auf, umgehend Covid-Schnellteststationen im Zentrum der Hauptstadt einzurichten.

Luxemburg, den 14. Mai 2021
déi gréng Stad Lëtzebuerg